Kreisverband Wismar / Nordwest-Mecklenburg e.V.

Helfen ist unsere Aufgabe

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Erste Hilfe

"Erste Hilfe ist die gekonnte Anwendung anerkannter Grundregeln zur Rettung bei Unglücksfällen und Erkrankungen mit den unter den gegebenen Umständen vorhandenen Materialien und Einrichtungen."

Das Ziel, "Arbeiter" in erster Hilfe auszubilden, um Menschenleben zu retten und die kritische Zeit bis zum Eintreffen eines Arztes zu überbrücken, war Gründungsidee für den Arbeiter-Samariter-Bund.

Zur Erste-Hilfe-Breitenausbildung zählen vielfältige Angebote zur Aus- und Fortbildung unterschiedlicher Zielgruppen.

Lehrkräfte

Der ASB kann nachweisen und gewährleisten, dass er zur Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und/oder Ausbildung in erster Hilfe befähigt ist oder über entsprechende Lehrkräfte verfügt.

Standardprogramme:

• Erste-Hilfe-Lehrgang

Der Erste-Hilfe-Lehrgang stellt die grundlegende Standardausbildung für Jedermann dar. Der Lehrgang vermittelt die Grundlagen der ersten Hilfe ohne besondere Hilfsmittel. Der Teilnehmer wird in die Lage versetzt, Verletzte aus einer Lebensgefahr zu befreien und lebensrettende Sofortmaßnahmen anzuwenden sowie schnell und richtig Anlässe für erste Hilfe zu erkennen und entsprechende Maßnahmen durchzuführen.

• Erste-Hilfe-Training

Das Erste-Hilfe-Training ist ein Fortbildungsangebot für Ersthelfer, um die im Erste-Hilfe-Lehrgang erlernten Kenntnisse und Fertigkeiten aufzufrischen.

Grundlage sind wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen selten angewandte praktische Fertigkeiten bereits nach 2 Jahren zu mehr als 50 % in Vergessenheit geraten sind. Im Erste-Hilfe-Training steht daher das erneute Training der praktischen Erste-Hilfe-Maßnahmen im Vordergrund, um insbesondere die Handlungsabläufe zur Lebensrettung sicher durchführen zu können. Darüber hinaus werden die in der zurückliegenden Zeit gewonnenen Erfahrungen aus dem Unfallgeschehen im Umfeld der jeweiligen Teilnehmergruppe und die Ersthelfereinsätze aufgearbeitet.

Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Training ist insbesondere für Ersthelfer in Betrieben alle zwei Jahre vorgeschrieben.

• Ersthelfer in Betrieben

Die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern in Betrieben ist eine präventive Aufgabe im Rahmen des Arbeitsschutzes. Vorgaben hierzu werden vom Arbeitsministerium gemacht oder von diesem befürwortet.

Die Ausbildung zum Ersthelfer erfolgt durch den Erste-Hilfe-Lehrgang.

• Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Der Lehrgang stellt eine inhaltlich begrenzte Grundausbildung für angehende Verkehrsteilnehmer dar und vermittelt die Grundlagen der lebensrettenden Sofortmaßnahmen ohne besondere Hilfsmittel. Der Teilnehmer wird in die Lage versetzt, Verletzte aus einer Lebensgefahr zu befreien, lebensbedrohende Situationen zu erkennen und entsprechende Maßnahmen durchzuführen.

Die Teilnahme an einem Lehrgang "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" wurde aufgrund kontinuierlich gestiegener hoher Unfallzahlen im Straßenverkehr ab 1968 zur Pflicht für alle, die eine Fahrerlaubnis für PKW oder motorisierte Zweiräder erwerben wollen.

• Erste Hilfe bei Kindernotfällen

Der Lehrgang "Erste Hilfe bei Kindernotfällen" richtet sich in erster Linie an Eltern oder Erzieher, die sich privat oder beruflich mit Kindern beschäftigen, aber auch an interessierte Laien sowie freiwillige/hauptamtliche Mitarbeiter des ASB. Der Lehrgang vermittelt Grundlagen der ersten Hilfe bei Säuglingen und Kindern.

• Erste-Hilfe-Aufbaulehrgang

Der Lehrgang wiederholt und vertieft die zuvor erstmalig im Erste-Hilfe-Lehrgang erlernten Grundkenntnisse und erweitert diese. Ausgangslage für die in diesem Lehrgang vermittelten Inhalte ist es, Erste Hilfe ohne besondere Hilfsmittel, d.h. mit nicht mehr als den Inhalten eines Verbandkastens leisten zu können.

Aktuelle Termine erfragen Sie bitte hier: karsten.dreja@online.de